DFB-Sportgericht
4000 Euro Geldstrafe für 1. FC Saarbrücken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Saarbrücker Zuschauer vor Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 18. Februar 2024 mit Wasser gefüllte Luftballons auf den Rasen. Deshalb verzögerte sich der Wiederanpfiff des Spiels um drei Minuten. Darüber hinaus wurden Ordner bei dem Versuch, ein die Fluchttore des Saarbrücker Fanblocks verdeckendes Spruchband zu entfernen, bedrängt sowie mit Getränkebechern und anderen Gegenständen beworfen. Ein Ordner wurde von einem Gegenstand an der Wange getroffen.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.