DFB-Sportgericht
38.000 Euro Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 38.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember. 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.
Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Gladbacher Zuschauer in der 12. Minute des Bundesligaspiels gegen Werder Bremen am 15. Dezember 2023 diverse Gegenstände, insbesondere Schokotaler, auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für etwa fünf Minuten unterbrochen werden.
Aus demselben Grund warfen Gladbacher Anhänger in der 29. Minute des Bundesligaspiels gegen den SV Darmstadt 98 am 10. Februar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Die Partie musste deswegen für etwa 13 Minuten unterbrochen werden. Zudem wurden bereits vor Anpfiff im Gladbacher Zuschauerblock mindestens acht Rauchtöpfe abgebrannt.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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