DFB-Sportgericht
35.000 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 35.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 11.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn des Drittligaspiels beim SSV Ulm 1846 Fußball am 10. Februar 2024 zündeten Mannheimer Zuschauer mindestens 18 pyrotechnische Gegenstände und schossen mindestens 26 Raketen in Richtung Spielfeld ab. Beim Abbrennen wurde eine Person verletzt, der Spielbeginn verzögerte sich um eine Minute. Hierfür gab es eine Strafe von 34.000 Euro.
Zudem warfen Mannheimer Zuschauer in der 28. Minute des Drittligaspiels beim VfB Lübeck am 20. Januar 2024 Schneebälle in den Innenraum. Ein Lübecker Spieler wurde von einem Schneeball am Oberkörper getroffen. Hierfür gab es eine Strafe von 1000 Euro.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.