DFB-Sportgericht
3500 Euro Strafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2023 nachzuweisen wäre.
Vor dem Drittligaspiel beim SV Meppen am 4. März 2023 zündeten Hallenser Zuschauer zehn Rauchkörper.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Stuttgarts Karazor
Das DFB-Sportgericht belegt Atakan Karazor vom Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

2000 Euro Geldstrafe für Essens Vorstandsvorsitzenden Pfeifer
Das DFB-Sportgericht belegt Marc-Nicolai Pfeifer, den Vorstandsvorsitzenden des Drittligisten Rot-Weiss Essen, im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro.

12.000 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim
Das DFB-Sportgericht hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 12.000 Euro belegt.