DFB-Sportgericht
33.120 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens und zwei Fällen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 33.120 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen sowie 4000 Euro für Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
In der ersten Halbzeit des Drittligaspiels beim TSV 1860 München am 5. August 2023 machte ein Mannheimer Zuschauer, der später von der Polizei identifiziert wurde, rassistische Äußerungen und Gesten. Zu Beginn der zweiten Halbzeit brannten Mannheimer Anhänger 25 Bengalische Fackeln und einen Knallkörper ab, woraufhin die Begegnung aufgrund der Rauchentwicklung für ungefähr eine Minute unterbrochen werden musste. Darüber hinaus wurden in der 56. Minute aus dem Mannheimer Fanblock mindestens fünf Becher in Richtung der jubelnden Münchner Spieler geworfen.
In der Partie bei Rot-Weiss Essen am 12. November 2023 beleidigte ein Mannheimer Anhänger, der später von der Polizei identifiziert wurde, einen Essener Spieler mit einer rassistischen Äußerung. Kurz darauf wurde ein Mitarbeiter des Stadions von Mannheimer Anhängern körperlich angegangen und verletzt.
Zudem warf ein Mannheimer Zuschauer in der 82. Minute des Drittligaspiels gegen den SC Verl am 24. November 2023 ein Feuerzeug auf den Rasen. Ferner warfen Mannheimer Anhänger in der Nachspielzeit mindestens zwei weitere Gegenstände und zwei Knallkörper auf das Spielfeld, weshalb die Begegnung kurzzeitig unterbrochen werden musste.
Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.