DFB-Sportgericht
30.710 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 30.710 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.230 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Drittligaspiels bei Borussia Dortmund II am 3. Dezember 2023 zündeten Münchner Anhänger mindestens 28 Bengalische Fackeln und sechs Blinker. Zudem warfen Münchner Zuschauer in der 81. Minute mindestens zwei Getränkebecher und mindestens zwei Feuerzeuge auf das Spielfeld.
Darüber hinaus warfen Münchner Anhänger während des Drittligaspiels bei Arminia Bielefeld am 17. Dezember 2023 mindestens drei Rauchkörper und mindestens drei Blinker auf den Rasen. Dadurch musste die Begegnung anschließend für mindestens drei Minuten unterbrochen werden.
Außerdem entfachten Münchner Zuschauer in der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim am 20. Dezember 2023 mindestens vier Raketen, zwölf Bengalische Fackeln und zwei Blinker, woraufhin die Partie für mehr als drei Minuten unterbrochen werden musste. Kurze Zeit später wurden im Münchner Zuschauerbereich zwei weitere Bengalische Fackeln abgebrannt.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.

DFB-Sportgericht reduziert Strafe für Lok Leipzig
Das DFB-Sportgericht hat dem Einspruch des Regionalligisten Lok Leipzig gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil des Sportgerichts in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus teilweise abgeholfen und das Urteil vom 4. November 2025 abgeändert.