DFB-Sportgericht
30.710 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 30.710 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.230 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Drittligaspiels bei Borussia Dortmund II am 3. Dezember 2023 zündeten Münchner Anhänger mindestens 28 Bengalische Fackeln und sechs Blinker. Zudem warfen Münchner Zuschauer in der 81. Minute mindestens zwei Getränkebecher und mindestens zwei Feuerzeuge auf das Spielfeld.
Darüber hinaus warfen Münchner Anhänger während des Drittligaspiels bei Arminia Bielefeld am 17. Dezember 2023 mindestens drei Rauchkörper und mindestens drei Blinker auf den Rasen. Dadurch musste die Begegnung anschließend für mindestens drei Minuten unterbrochen werden.
Außerdem entfachten Münchner Zuschauer in der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim am 20. Dezember 2023 mindestens vier Raketen, zwölf Bengalische Fackeln und zwei Blinker, woraufhin die Partie für mehr als drei Minuten unterbrochen werden musste. Kurze Zeit später wurden im Münchner Zuschauerbereich zwei weitere Bengalische Fackeln abgebrannt.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

111.600 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC
Das DFB-Sportgericht belegt den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 111.600 Euro.

489.100 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht belegt Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zehn Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit acht Geldstrafen in Gesamthöhe von 489.100 Euro.

149.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen
Das DFB-Sportgericht hat Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 149.000 Euro belegt.