DFB-Sportgericht
300 Euro Geldstrafe für Jahn Regensburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligaaufsteiger SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.
In der 77. Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Saarbrücken am 18. Mai 2024 warf ein Regensburger Zuschauer eine gefüllte Plastikflasche aufs Spielfeld.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

5000 Euro Geldstrafe für RSV Eintracht 1949
Das DFB-Sportgericht belegt den Oberligisten RSV Eintracht 1949 im schriftlichen Verfahren wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro.

93.500 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht belegt den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 93.500 Euro.

503.400 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV
Das Sportgericht des DFB hat den Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen acht Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 503.400 Euro belegt.