DFB-Sportgericht
290.000 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 290.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 96.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
In der 3. Minute der Zweitligapartie bei der SpVgg Greuther Fürth am 5. März 2023 brannten Hannoveraner Zuschauer mindestens drei Rauchtöpfe und 25 Leuchtfackeln ab.
Vor dem Zweitligaspiel beim Hamburger SV am 8. April 2023 zündeten Gästeanhänger zunächst mindestens sieben Rauchkörper und schossen danach eine Vielzahl an Leuchtkugeln und Raketen aus mindestens acht Feuerwerksbatterien ab, die über dem Zuschauerblock beziehungsweise dem Spielfeld explodierten. Anschließend wurden mindestens 40 Bengalische Feuer abgebrannt.
Zudem zündeten Hannoveraner Zuschauer vor Anpfiff des Zweitligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 21. Mai 2023 zunächst mindestens zehn Rauch- und 15 Knallkörper. Dann schossen sie eine Vielzahl an Leuchtkugeln und Raketen aus mindestens sechs Feuerwerksbatterien ab, woraufhin sich der Spielbeginn aufgrund der Rauchentwicklung um etwa eine Minute verzögerte. Darüber hinaus brannten sie in der 47. Minute mindestens 100 Bengalische Feuer ab, was zur Folge hatte, dass die Partie für fast zwei Minuten unterbrochen werden musste.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
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Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

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