DFB-Sportgericht
28.960 Euro Geldstrafe für Wehen Wiesbaden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Absteiger SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.960 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
In der 53. Minute des Relegationsrückspiels gegen den SSV Jahn Regensburg am 28. Mai 2024 brannten Wiesbadener Zuschauer 14 Bengalische Feuer und vier Rauchtöpfe ab, woraufhin die Partie aufgrund der starken Rauchentwicklung für etwa eine Minute unterbrochen werden musste. Zudem warfen sie in der zweiten Halbzeit mindestens ein Dutzend Becher in den Innenraum.
Darüber hinaus betraten nach Spielende etwa 25 Personen den Innenraum und provozierten Ordnungsdienst und Polizei. In der Folge kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern des Heimvereins und dem Ordnungsdienst sowie der Polizei. Währenddessen wurden aus dem Wiesbadener Zuschauerblock mehrere Becher und Fahnenstangen in Richtung Ordnungsdienst und Polizei geworfen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

111.600 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC
Das DFB-Sportgericht belegt den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 111.600 Euro.

489.100 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht belegt Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zehn Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit acht Geldstrafen in Gesamthöhe von 489.100 Euro.

149.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen
Das DFB-Sportgericht hat Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 149.000 Euro belegt.