DFB-Sportgericht
28.960 Euro Geldstrafe für Wehen Wiesbaden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Absteiger SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.960 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
In der 53. Minute des Relegationsrückspiels gegen den SSV Jahn Regensburg am 28. Mai 2024 brannten Wiesbadener Zuschauer 14 Bengalische Feuer und vier Rauchtöpfe ab, woraufhin die Partie aufgrund der starken Rauchentwicklung für etwa eine Minute unterbrochen werden musste. Zudem warfen sie in der zweiten Halbzeit mindestens ein Dutzend Becher in den Innenraum.
Darüber hinaus betraten nach Spielende etwa 25 Personen den Innenraum und provozierten Ordnungsdienst und Polizei. In der Folge kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern des Heimvereins und dem Ordnungsdienst sowie der Polizei. Währenddessen wurden aus dem Wiesbadener Zuschauerblock mehrere Becher und Fahnenstangen in Richtung Ordnungsdienst und Polizei geworfen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

20.000 Euro Geldstrafe für den FC Bayern München
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

128.800 Euro Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 128.800 Euro.
.jpg%3F1741434084)
Berufung von Hansa Rostock: Bundesgericht ändert Urteil ab
Im Verfahren bezüglich des Meisterschaftsspiels der U 19-DFB-Nachwuchsliga zwischen Hansa Rostock und Holstein Kiel hat das DFB-Bundesgericht auf die Berufung von Hansa Rostock das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 7. März abgeändert und neu gefasst.