DFB-Sportgericht
28.600 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9530 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn des Drittligaspiels gegen Erzgebirge Aue am 4. März 2023 zündeten Dresdener Zuschauer mindestens 20 Rauchkörper. Zudem warfen Dynamo-Anhänger im Laufe des Spiels bei der Ausführung von Auer Eckstößen zehn Gegenstände wie beispielsweise Feuerzeuge in Richtung der Spieler in den Innenraum. Darüber hinaus wurden in der 53. und 84. Minute im Dresdner Zuschauerblock Banner mit diskriminierendem und menschenverachtenden Inhalt gezeigt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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