28.000 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 28.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Anpfiff des Drittligaspiels bei Viktoria Köln am 20. Mai 2023 brannten Osnabrücker Zuschauer mindestens 80 Rauchkörper ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 28.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Anpfiff des Drittligaspiels bei Viktoria Köln am 20. Mai 2023 brannten Osnabrücker Zuschauer mindestens 80 Rauchkörper ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.