DFB-Sportgericht
27.750 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Absteiger 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 27.750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9250 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
In der 23. und in der 45. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 28. April 2024 warfen Kölner Anhänger mehrere Gegenstände wie Feuerzeuge und Becher in Richtung eines Mainzer Spielers. Zudem zündeten Kölner Zuschauer in der 46. Minute 45 pyrotechnische Gegenstände. Da der 1. FC Köln in beiden Fällen jeweils zwei Täter ermittelte, wurde die eigentlich dafür zu verhängende Geldstrafe gemäß Strafzumessungsleitfaden im ersten Fall um 25 Prozent und im zweiten Fall um 50 Prozent reduziert.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

238.600 Euro Geldstrafe für den VfL Wolfsburg
Das DFB-Sportgericht hat den Zweitligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 238.600 Euro belegt.

233.000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 233.000 Euro belegt.

145.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 145.000 Euro belegt.