DFB-Sportgericht
27.000 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 27.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.
Nach Ende des Meisterschaftsspiel gegen Arminia Bielefeld am 16. Oktober 2022 lief eine Person aus dem Hannoveraner Zuschauerbereich auf das Spielfeld.
Darüber hinaus lief in der 84. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Dortmund am 19. Oktober 2022 eine Person aus dem Hannoveraner Zuschauerbereich auf das Spielfeld und wurde daraufhin vom Ordnungsdienst abgeführt. Die Partie musste für etwa 30 Sekunden unterbrochen werden. Zudem lief nach dem Spiel eine weitere Person aus dem Heimbereich in Richtung des Dortmunder Spielers Jude Bellingham. Auch diese Person wurde vom Ordnungsdienst abgeführt.
Unmittelbar vor Beginn der Meisterschaftspartie beim SV Darmstadt 98 am 4. November 2022 brannten Hannoveraner Zuschauer zudem mindestens 15 Bengalische Feuer ab und entzündeten zu Beginn der zweiten Halbzeit mindestens 20 weitere.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Pokalspiele Sperre für Dortmunds Bensebaini
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Zwei Spiele Sperre für Düsseldorfs Hendrix
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