DFB-Sportgericht
25.000 Euro Strafe für Lokomotive Leipzig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten 1. FC Lokomotive Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels gegen Eintracht Frankfurt am 13. August 2023 zündeten Leipziger Zuschauer mindestens 20 Rauchtöpfe sowie eine Rakete. Der Anpfiff verzögerte sich um ungefähr 45 Sekunden. Weiterhin warfen Leipziger Zuschauer in der 38., 43. und 46 Spielminute drei Böller auf das Spielfeld.
Zwischen der 68. und 70. Minute wurden zudem ungefähr fünf Rauchtöpfe abgebrannt, ein Böller in den Innenraum geworfen und vier Leuchtraketen auf das Spielfeld geschossen. Das Spiel wurde daraufhin für 14 Minuten und 30 Sekunden unterbrochen. Während der Spielunterbrechung warfen Leipziger Zuschauer einen weiteren Böller in den Innenraum. Nach Wiederanpfiff wurde mit einem Bengalischen Feuer ein Trikot des Gästevereins entzündet und eine Leuchtrakete und zwei Böller in Richtung Gästeblock geschossen beziehungsweise geworfen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.