DFB-Sportgericht
2450 Euro Geldstrafe für den SSV Ulm

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 2450 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
In der 55. Minute der Drittligapartie bei Viktoria Köln am 2. Dezember 2023 brannten Ulmer Zuschauer mindestens sieben pyrotechnische Gegenstände ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Geldstrafe und Zuschauerteilausschluss für Waldhof Mannheim
Das DFB-Sportgericht belegt Mannheim wegen vier Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, zwei davon mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, mit 100.000 Euro Geldstrafe und zwei Heimspielen Zuschauerteilausschluss, eins davon auf Bewährung.

Zwei Spiele Sperre für Mannheims Thalhammer
Das Sportgericht des DFB belegt Maximilian Thalhammer vom SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Drittligaspielen.

22.000 Euro Geldstrafe gegen Rot-Weiss Essen
Das Sportgericht des DFB belegt Drittligist Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 22.000 Euro.