DFB-Sportgericht
24.000 Euro Geldstrafe für Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 24.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Anpfiff des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 27. April 2024 brannten FCK-Anhänger drei Rauchtöpfe ab. Zudem zündeten Lauterer Zuschauer vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 4. Mai 2024 25 Rauchtöpfe und zwölf Bengalische Feuer.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

DFB-Sportgericht verhandelt Kownacki-Einspruch mündlich
Das DFB-Sportgericht verhandelt heute ab 13 Uhr am DFB-Campus den Einspruch von Hertha-Stürmer Dawid Kownacki gegen eine Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen. Geleitet wird die mündliche Verhandlung von Stephan Oberholz.

75.000 Euro Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach
Das DFB-Sportgericht belegt den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro.

Drei Spiele Sperre für Freiburgs Manzambi
Das DFB-Sportgericht belegt Johan Manzambi vom Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen.