DFB-Sportgericht
23.400 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Absteiger Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 23.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7800 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Während des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 5. März 2023 brannten Bielefelder Anhänger 18 Leuchtfackeln ab. Zudem zündeten Bielefelder Zuschauer vor und während der Zweitligapartie bei Holstein Kiel am 2. April 2023 vier Leuchtfackeln.
Darüber hinaus entfachten Bielefelder Zuschauer vor dem Zweitligaspiel beim Karlsruher SC am 16. April 2023 zwei Rauchtöpfe und zwei Leuchtfackeln, und vor und während des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 29. April 2023 elf Leuchtfackeln und zwei Rauchtöpfe.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.