DFB-Sportgericht
2300 Euro Geldstrafe für die SV Elversberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten SV Elversberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2300 Euro belegt.
In der 52. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 20. Mai 2023 warf ein Elversberger Zuschauer eine PET-Flasche auf das Spielfeld. Zudem lief nach dem Abpfiff eine Gruppe Elversberger Anhänger durch ein geöffnetes Tor aus dem Zuschauerblock auf das Spielfeld, um den Aufstieg ihres Vereins zu feiern. Ungefähr zehn Minuten später wurde das Betreten des Platzes für alle Elversberg-Anhänger ermöglicht.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.