DFB-Sportgericht
21.000 Euro Geldstrafe für Schalke 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 21.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.
In der elften Spielminute des Bundesligaspiels gegen die TSG Hoffenheim am 14. Oktober 2022 warfen Schalker Zuschauer nach einem verwandelten Strafstoß des Gegners mindestens vier Gegenstände in Richtung jubelnder Gästespieler. In der 66. Spielminute wurde vor der Ausführung eines Eckstoßes zudem ein Becher aus dem Schalker Zuschauerblock in Richtung eines Gästespielers geworfen.
Darüber hinaus entzündeten Schalker Anhänger vor Beginn des Bundesligaspiels gegen den SC Freiburg am 30. Oktober 2022 im Rahmen einer Choreographie mindestens zehn Rauchtöpfe. Die Partie musste aufgrund der starken Rauchentwicklung in der vierten Spielminute für etwa eine Minute unterbrochen werden. Zudem warfen Schalker Anhänger in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit sowie in der 61. Spielminute jeweils mindestens zwei Becher in Richtung Spieler bzw. Schiedsrichter.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.