DFB-Sportgericht
21.000 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.
In der 60. Minute des DFB-Pokalspiels beim FC Carl Zeiss Jena am 12. August 2023 warfen Berliner Anhänger vier Becher in Richtung des Innenraums. In der 85. Minute zündeten Gäste-Zuschauer zudem einen Blinker und ein Bengalisches Feuer.
Darüber hinaus stiegen nach Spielende etwa 50 Berliner Anhänger über den Zaun und betraten den Innenraum. Durch Absperrgitter wurden die Zuschauer nahe des Heimblocks aufgehalten. Es kam zu verbalen Anfeindungen in Richtung der Jenaer Zuschauer sowie zum Werfen von Fahnenstangen sowie mindestens einem pyrotechnischen Gegenstand. Nach etwa drei bis vier Minuten beruhigte sich die Situation auch aufgrund des Anrückens der Polizei wieder. Daraufhin begaben sich die Berliner Anhänger zurück in ihren Block.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.