DFB-Sportgericht
20.000 Euro Geldstrafe für Hoffenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist TSG 1899 Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
In der 56. Minute des Bundesligaspiels beim FC Augsburg am 11. November 2023 zündeten und warfen Hoffenheimer Zuschauer einen Böller, der anschließend mit einem lauten Knall detonierte. Dadurch wurden 13 Personen verletzt, die von Sanitätern betreut werden mussten. Das Spiel wurde für sechseinhalb Minuten unterbrochen. Die vorbildliche Aufarbeitung der Vorkommnisse durch den Verein im Anschluss und die Ermittlung zweier Täter hat der Kontrollausschuss in seinem Strafantrag entsprechend berücksichtigt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb
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Zwei Spiele Sperre für Düsseldorfs Hendrix
Das DFB-Sportgericht hat Jorrit Hendrix vom Drittligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen belegt.

341.500 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in von 341.500 Euro belegt.

Zwei Spiele Innenraumverbot für Kiels Sportlichen Leiter Meinhardt
Das DFB-Sportgericht hat Kevin Meinhardt, den Sportlichen Leiter Holstein Kiels, wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten beiden Meisterschafsspiele sowie einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.