19.200 Euro Geldstrafe für den FC Augsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

In der 47. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 11. Februar 2023 zündeten Augsburger Zuschauer mindestens zehn Leuchtfackeln und Blinker sowie und zwei Feuerwerksraketen. Die Partie wurde daraufhin für etwa eine Minute unterbrochen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

In der 47. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 11. Februar 2023 zündeten Augsburger Zuschauer mindestens zehn Leuchtfackeln und Blinker sowie und zwei Feuerwerksraketen. Die Partie wurde daraufhin für etwa eine Minute unterbrochen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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