DFB-Sportgericht
19.200 Euro Geldstrafe für den FC Augsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
In der 47. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 11. Februar 2023 zündeten Augsburger Zuschauer mindestens zehn Leuchtfackeln und Blinker sowie und zwei Feuerwerksraketen. Die Partie wurde daraufhin für etwa eine Minute unterbrochen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht, Männer
Autor: dfb
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Zwei Spiele Sperre für Düsseldorfs Hendrix
Das DFB-Sportgericht hat Jorrit Hendrix vom Drittligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen belegt.

341.500 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in von 341.500 Euro belegt.

Zwei Spiele Innenraumverbot für Kiels Sportlichen Leiter Meinhardt
Das DFB-Sportgericht hat Kevin Meinhardt, den Sportlichen Leiter Holstein Kiels, wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten beiden Meisterschafsspiele sowie einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.