DFB-Sportgericht
16.680 Euro Geldstrafe für Halleschen FC
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 16.680 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5550 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Drittligaspiels bei Arminia Bielefeld am 11. Mai 2024 brannten Hallenser Zuschauer zwölf Bengalische Feuer ab und zündeten darüber hinaus kurz vor Beginn der zweiten Hälfte einen Böller, durch den ein Ordner verletzt wurde. Zudem betraten Hallenser Zuschauer nach Spielende den Innenraum ein. Es kam dabei zu körperlichen Auseinandersetzungen mit demSicherheitsdienst und Bielefelder Anhängern. Hierfür gab es eine Geldstrafe von 9000 Euro.
Zwischen der 82. und 84. Minute des Drittligaspiels gegen Borussia Dortmund II am 18. Mai 2024 zündeten Hallenser Zuschauer mindestens zwölf Bengalische Feuer und zwei Rauchkörper. Zudem wurden zwei Raketen abgeschossen. Das Spiel musste für eine Minute unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 7680 Euro.
Der Verein hat den zwei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.