164.280 Euro Geldstrafe für Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 164.280 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 54.760 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Vor, während und nach dem Zweitligaspiel gegen den FC St. Pauli am 21. April 2023 zündeten Hamburger Zuschauer mehr als 210 Bengalische Feuer, Rauchkörper, Böller und Blinker. Zudem schossen sie mindestens drei Feuerwerksbatterien und ein Dutzend Raketen Richtung Spielfeld ab. Der Anpfiff der zweiten Halbzeit verzögerte sich durch Pyro-Vorkommnisse um mehr als drei Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 164.280 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 54.760 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Vor, während und nach dem Zweitligaspiel gegen den FC St. Pauli am 21. April 2023 zündeten Hamburger Zuschauer mehr als 210 Bengalische Feuer, Rauchkörper, Böller und Blinker. Zudem schossen sie mindestens drei Feuerwerksbatterien und ein Dutzend Raketen Richtung Spielfeld ab. Der Anpfiff der zweiten Halbzeit verzögerte sich durch Pyro-Vorkommnisse um mehr als drei Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.