DFB-Sportgericht
164.280 Euro Geldstrafe für Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 164.280 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 54.760 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Vor, während und nach dem Zweitligaspiel gegen den FC St. Pauli am 21. April 2023 zündeten Hamburger Zuschauer mehr als 210 Bengalische Feuer, Rauchkörper, Böller und Blinker. Zudem schossen sie mindestens drei Feuerwerksbatterien und ein Dutzend Raketen Richtung Spielfeld ab. Der Anpfiff der zweiten Halbzeit verzögerte sich durch Pyro-Vorkommnisse um mehr als drei Minuten.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

31.290 Euro Geldstrafe für TSV 1860 München
Das DFB-Sportgericht hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.290 Euro belegt.

30.520 Euro Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
Das DFB-Sportgericht belegt Drittligist Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.520 Euro.

Zwei Spiele Sperre für Münsters Hendrix
Das DFB-Sportgericht belegt Jorrit Hendrix vom Zweitligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.