DFB-Sportgericht
163.350 Euro Geldstrafe für VfL Wolfsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 163.350 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 54.450 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.
Beim Einlaufen der Mannschaften vor dem DFB-Pokalspiel bei Eintracht Braunschweig am 18. Oktober 2022 brannten Wolfsburger Zuschauer 32 Bengalische Feuer ab und schossen neun Leuchtkugeln in die Luft in Richtung des Spielfeldes. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um knapp zwei Minuten.
Wenige Minuten nach Spielbeginn flog zudem eine Leuchtkugel aus dem Wolfsburger Zuschauerbereich in unmittelbare Nähe des Schiedsrichters auf den Rasen, was eine kurzzeitige Spielunterbrechung zur Folge hatte. Darüber hinaus zündeten Wolfsburger Anhänger während und nach der Partie noch mindestens 41 weitere Bengalische Feuer und schossen 15 weitere Leuchtkugeln ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.