DFB-Sportgericht
15.000 Euro Geldstrafe für den FSV Zwickau

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligaabsteiger FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit einem schuldhaften Herbeiführen eines Spielabbruchs, einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst und einem mangelnden Schutz des Schiedsrichters und der Schiedsrichter-Assistenten mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5000 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Das Drittligaspiel gegen Rot-Weiss Essen am 23. April 2023 war in der Halbzeit beim Stand von 1:1 von Schiedsrichter Nicolas Winter abgebrochen worden, nachdem ihm beim Gang in den Spielertunnel ein Zwickauer Zuschauer den Inhalt eines vollen Bierbechers ins Gesicht geschüttet hatte. Auch Schiedsrichter-Assistent Felix Grund wurde teilweise davon auf dem Trikot getroffen. Der Täter konnte im Anschluss an das Spiel ermittelt werden. Das DFB-Sportgericht hat die Partie mit 2:0 Toren für Essen als gewonnen gewertet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.