DFB-Sportgericht
15.000 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Frauen-Regionalligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.
Beim Einlaufen der Mannschaften vor Beginn des DFB-Pokalspiels der Frauen gegen den Hamburger SV am 8. September 2023 zündeten St. Pauli-Anhänger 75 Bengalische Feuer.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
.jpg%3F1787298560)
Zwei Spiele Sperre für Düsseldorfs Hendrix
Das DFB-Sportgericht hat Jorrit Hendrix vom Drittligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen belegt.

341.500 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in von 341.500 Euro belegt.

Zwei Spiele Innenraumverbot für Kiels Sportlichen Leiter Meinhardt
Das DFB-Sportgericht hat Kevin Meinhardt, den Sportlichen Leiter Holstein Kiels, wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten beiden Meisterschafsspiele sowie einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.