DFB-Sportgericht
15.000 Euro Geldstrafe für 1. FC Heidenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor der Bundesligapartie gegen RB Leipzig am 20. April 2024 verschütteten Heidenheimer Anhänger im Gästeblock zwei Dosen Buttersäure. Trotz entsprechender Reinigungsversuche des 1. FC Heidenheim war während des Spiels aufgrund der Buttersäure ein unangenehmer Gestank im Gästeblock wahrnehmbar.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Pokalspiele Sperre für Dortmunds Bensebaini
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Zwei Spiele Sperre für Düsseldorfs Hendrix
Das DFB-Sportgericht hat Jorrit Hendrix vom Drittligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen belegt.

341.500 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in von 341.500 Euro belegt.