DFB-Sportgericht
137.040 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafe in Gesamthöhe von 137.040 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 41.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während des DFB-Pokalviertelfinals beim FC St. Pauli am 30. Januar 2024 zündeten Düsseldorfer Zuschauer insgesamt 58 pyrotechnische Gegenstände. Hierfür gab es eine Geldstrafe von 57.600 Euro.
Vor und während des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 17. Februar 2024 brannten Düsseldorfer Zuschauer mindestens 24 pyrotechnische Gegenstände. Hierfür gab es eine Geldstrafe von 14.400 Euro.
Während des Zweitligaspiels beim VfL Osnabrück am 15. März 2024 brannten Düsseldorfer Zuschauer 17 pyrotechnische Gegenstände ab. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Partie in der 46. Minute für eine Minute unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Geldstrafe von 11.640 Euro.
Im Rahmen des DFB-Pokalspiels am 3. April 2024 bei Bayer 04 Leverkusen zündeten Düsseldorfer Zuschauer mindestens 48 Bengalische Feuer sowie eine Feuerwerksbatterie, zwei Rauchtöpfe und fünf Raketen. Das Spiel musste in der 46. Minute für 45 Sekunden unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Geldstrafe von 53.400 Euro.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.