DFB-Sportgericht
133.750 Euro Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 133.750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 44.500 Euro für sicherheitstechnische, gewaltpräventive oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Während der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 24. Februar 2023 brannten Mönchengladbacher Zuschauer drei Bengalische Feuer ab. Kurz nach Anpfiff der zweiten Halbzeit zündeten sie zudem weitere 20 Bengalische Feuer und schossen fünf Raketen ab. Daraufhin musste die Partie für eineinhalb Minuten unterbrochen werden.
Darüber hinaus brannten Mönchengladbacher Anhänger vor Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FC Köln am 2. April 2023 etwa 40 Bengalische Feuer ab, woraufhin sich der Anpfiff um knapp vier Minuten verzögerte. Während der Begegnung zündeten Gästeanhänger weitere 31 Bengalische Feuer.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.