DFB-Sportgericht
12.250 Euro Geldstrafe für den VfB Oldenburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfB Oldenburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 12.250 Euro belegt.
Unmittelbar vor Beginn und im Laufe des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 11. März 2023 zündeten Oldenburger Anhänger neun Bengalische Feuer, drei Blinker und drei Knallkörper. Darüber hinaus entfachten Oldenburger Zuschauer vor dem Drittligaspiel gegen den 1. FC Saarbrücken am 7. Mai 2023 mindestens 20 Bengalische Feuer.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.