DFB-Sportgericht
1200 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Kurz nach Anpfiff desZweitligaspiels beim Karlsruher SC am 3. Dezember 2023 brannten Rostock Zuschauer zwei Bengalische Feuer ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

1500 Euro Geldstrafe für HOT 05 Futsal
Das DFB-Sportgericht belegt den Futsal-Bundesligisten VfL 05 Hohenstein-Ernstthal im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

382.200 Euro Geldstrafe für Hannover 96
Das Sportgericht des DFB belegt Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von insgesamt 382.200 Euro.

118.200 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
Das DFB-Sportgericht belegt Zweitligist Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 118.200 Euro.