DFB-Sportgericht
1200 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Während des Drittligaspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 8. April 2023 warfen Hallenser Zuschauer drei Becher und ein Feuerzeug in den Innenraum.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Zwei Pokalspiele Sperre für Dortmunds Bensebaini
Das DFB-Sportgericht belegt Ramy Bensebaini von Bundesligist Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Pokalspielen.
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Zwei Spiele Sperre für Düsseldorfs Hendrix
Das DFB-Sportgericht hat Jorrit Hendrix vom Drittligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen belegt.

341.500 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in von 341.500 Euro belegt.