DFB-Sportgericht
1200 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Während des Drittligaspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 8. April 2023 warfen Hallenser Zuschauer drei Becher und ein Feuerzeug in den Innenraum.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Bremens Sugawara
Das DFB-Sportgericht hat Sugawara von Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt.

Zwei Spiele Sperre für Stuttgarts Karazor
Das DFB-Sportgericht belegt Atakan Karazor vom Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

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Das DFB-Sportgericht belegt Marc-Nicolai Pfeifer, den Vorstandsvorsitzenden des Drittligisten Rot-Weiss Essen, im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro.