DFB-Sportgericht
11.700 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3900 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
In der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim SV Meppen am 22. Mai 2023 brannten Dresdner Zuschauer mindestens zehn Bengalische Fackeln und zwölf Rauchkörper. Nach dem Schlusspfiff warfen Dresdner Anhänger pyrotechnische Gegenstände, wovon mindestens einer in einem angrenzenden Zuschauerbereich mit Meppener Anhängern landete und dort mindestens eine Person verletzte.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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