DFB-Sportgericht
10.850 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 10.850 Euro belegt.
Während des Drittligaspiels beim SC Preußen Münster am 2. September 2023 beschädigten Mannheimer Anhänger die Toilettenanlage des Gästezuschauerbereichs.
In der 52. Minute des Drittligaspiels gegen den SSV Ulm 1846 Fußball am 17. September 2023 warfen Mannheimer Zuschauer eine Holzfigur, ein Feuerzeug und drei Münzen in Richtung Ulmer Reservespieler. Ein Spieler wurde von der Holzfigur am Kopf getroffen, das Spiel daraufhin für acht Minuten unterbrochen. Zudem schüttete nach dem Spiel ein Zuschauer den Becherinhalt in Richtung Schiedsrichterteam. Der Unparteiische wurde von Spritzern am Kopf und im Gesicht getroffen.
Weiterhin zündeten Mannheimer Zuschauer in der Nachspielzeit des Drittligaspiels beim 1. FC Saarbrücken am 23. September 2023 einen Böller.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.