DFB-Sportgericht
105.000 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 105.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 35.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 20. Mai 2023 brannten Bochumer Anhänger elf Bengalische Feuer ab, wovon drei in den Innenraum geworfen wurden. Zudem wurden eine Rakete abgeschossen. Während der Partie zündeten die Bochumer Zuschauer 19 weitere Bengalische Feuer und schossen erneut eine Rakete ab.
Darüber hinaus brannten Bochumer Anhänger während des Bundesligaspiels gegen Bayer 04 Leverkusen am 27. Mai 2023 43 Bengalische Feuer ab und zündeten eine Rakete. Kurz nach Abpfiff der Begegnung und dem damit verbundenen Klassenverbleib des VfL Bochum stürmten zahlreiche Bochumer Fans auf den Rasen und entfachten dort mindestens zwei weitere Bengalische Feuer.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.