DFB-Sportgericht
10.500 Euro Geldstrafe für FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 10.500 Euro belegt.
Nach Ende der Zweitligapartie gegen Fortuna Düsseldorf am 5. August 2023 warfen Anhänger des FC St. Pauli mindestens fünf Becher in Richtung des Schiedsrichterteams. Zudem warfen Hamburger Anhänger zu Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen Eintracht Braunschweig am 1. September 2023 mindestens 60 Tennisbälle auf das Spielfeld, so dass die Partie für 45 Sekunden unterbrochen werden musste.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht, Männer
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.