DFB-Sportgericht
100 Euro Geldstrafe für die SG 99 Andernach

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Frauen-Zweitligisten SG 99 Andernach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 100 Euro belegt.
Im Anschluss des Frauen-Zweitligaspiels gegen den SV 67 Weinberg am 22. Oktober 2023 stellte sich eine Andernacher Zuschauerin am Eingang zum Kabinentrakt Schiedsrichterin Karoline Wacker in den Weg und ging sie verbal an.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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