DER DFB

Außerordentlicher Bundestag beschließt Anpassungen im Anti-Doping-Bereich

18.09.2026
Foto: DFB/dpa Picture-Alliance

Der Außerordentliche Bundestag des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Änderungen der DFB-Satzung im Bereich Anti-Doping beschlossen. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, die Vorgaben des zum 1. Januar 2027 in Kraft tretenden neuen Welt-Anti-Doping-Codes umzusetzen. Kern der Anpassungen ist, dass - durch entsprechenden Beschluss des DFB-Präsidiums - der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) künftig neben der Durchführung der Dopingkontrollen auch die Zuständigkeit für das Ergebnismanagement sowie das Disziplinarverfahren bei Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen übertragen werden kann. Diese Zuständigkeit umfasst insbesondere die Einleitung und Durchführung entsprechender Verfahren gegen Spieler*innen, Trainer*innen, weitere Funktionsträger*innen und Vereine beziehungsweise Tochtergesellschaften.

Bisher konnten die nationalen Sportverbände wählen, ob die nationalen Anti-Doping-Agenturen bestimmte Aufgaben im Anti-Doping-Verfahren übernehmen oder ob der jeweilige Sportfachverband sie selbst wahrnimmt. Der DFB hat diese Wahlfreiheit bislang so genutzt, dass die Zuständigkeit für die Durchführung von Dopingkontrollen bei der NADA lag, der DFB aber das Ergebnismanagement, insbesondere die Erstüberprüfung bei möglichen Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen und die sportgerichtliche Behandlung der Fälle verantwortete.

Eigenständiger Anti-Doping-Code des DFB

Nach dem neuen Welt-Anti-Doping-Code 2027 ist diese Aufteilung nicht mehr zulässig. Über die Rechtsfolgen von Verstößen entscheiden dann nicht mehr die Organe der DFB-Sportgerichtsbarkeit, sondern ein Schiedsgericht. Gegen dessen Entscheidungen ist ein Rechtsbehelf vor dem internationalen Sportschiedsgericht CAS möglich.

Überdies hat der DFB-Bundestag die Satzungsgrundlage für einen eigenständigen Anti-Doping-Code des DFB geschaffen. Dieser soll den neuen Nationalen Anti-Doping-Code (NADC2027) umsetzen und bei Bedarf um fußballspezifische Regelungen ergänzt werden. Den konkreten DFB-Anti-Doping-Code beschließt zu einem späteren Zeitpunkt der DFB-Vorstand, sobald der NADC2027 und entsprechende Musterreglemente für die Sportfachverbände von der NADA verabschiedet und zur Verfügung gestellt worden sind.

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Autor: dfb