DFB-Sportgericht
Acht Spiele Sperre für Darmstadts Nürnberger

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fabian Nürnberger vom Zweitligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Tätlichkeiten gegen den Gegner, davon eine nach vorangegangener sportwidriger Handlung des Gegenspielers, mit einer Sperre von acht Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Von dieser Sperre sind fünf Meisterschaftsspiele sofort zu verbüßen. Der Strafrest von drei Meisterschaftsspielen wird für die Dauer von einem Jahr ab Rechtskraft des Urteils zur Bewährung ausgesetzt.
Nürnberger war in der 78. Minute der Zweitligapartie gegen den SV Elversberg am 8. Februar 2025 von Schiedsrichter Lukas Benen des Feldes verwiesen worden. Zuerst hatte Nürnberger seinen Gegenspieler Elias Baum heftig von hinten in die Beine getreten, wonach dieser kurze Zeit später verletzt ausgewechselt werden musste. Anschließend packte er den Elversberger Spieler Maximilian Rohr erst am Hals und schlug ihm dann mit der flachen Hand ins Gesicht, nachdem ihn Rohr im Rahmen einer Rudelbildung zunächst an den Schultern festgehalten hatte.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Stuttgarts Karazor
Das DFB-Sportgericht belegt Atakan Karazor vom Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

2000 Euro Geldstrafe für Essens Vorstandsvorsitzenden Pfeifer
Das DFB-Sportgericht belegt Marc-Nicolai Pfeifer, den Vorstandsvorsitzenden des Drittligisten Rot-Weiss Essen, im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro.

12.000 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim
Das DFB-Sportgericht hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 12.000 Euro belegt.