DFB-Sportgericht
Acht Spiele Sperre für Darmstadts Nürnberger

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fabian Nürnberger vom Zweitligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Tätlichkeiten gegen den Gegner, davon eine nach vorangegangener sportwidriger Handlung des Gegenspielers, mit einer Sperre von acht Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Von dieser Sperre sind fünf Meisterschaftsspiele sofort zu verbüßen. Der Strafrest von drei Meisterschaftsspielen wird für die Dauer von einem Jahr ab Rechtskraft des Urteils zur Bewährung ausgesetzt.
Nürnberger war in der 78. Minute der Zweitligapartie gegen den SV Elversberg am 8. Februar 2025 von Schiedsrichter Lukas Benen des Feldes verwiesen worden. Zuerst hatte Nürnberger seinen Gegenspieler Elias Baum heftig von hinten in die Beine getreten, wonach dieser kurze Zeit später verletzt ausgewechselt werden musste. Anschließend packte er den Elversberger Spieler Maximilian Rohr erst am Hals und schlug ihm dann mit der flachen Hand ins Gesicht, nachdem ihn Rohr im Rahmen einer Rudelbildung zunächst an den Schultern festgehalten hatte.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Herthas Zeefuik
Das DFB-Sportgericht hat Deyovaisio Zeefuik vom Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen belegt.

Zwei Spiele Sperre für Magdeburgs Bockhorn
Das DFB-Sportgericht hat Herbert Bockhorn vom Zweitligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Spielen belegt.

Dynamo Dresden: Vollstreckung des Zuschauer-Teilausschlusses vorerst ausgesetzt
Im Verfahren vor dem Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen haben sich die Parteien auf das weitere Vorgehen bis zur Entscheidung über die Schiedsklage verständigt.