DFB-Sportgericht
91.750 Euro Geldstrafe und 8000 Euro Geldauflage für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit fünf Geldstrafen in Gesamthöhe von 91.750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 30.300 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Darüber hinaus hat das DFB-Sportgericht der Eintracht aufgelegt, eine Spende in Höhe von 8000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu überweisen. Grund hierfür waren von Frankfurter Anhängern gezeigte Banner im Bundesligaspiel beim FC St. Pauli am 11. Januar 2025.
In besagtem Spiel zündeten Frankfurter Zuschauer in der 46. Minute zudem mindestens 35 Bengalische Feuer. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Begegnung daraufhin für knapp zweieinhalb Minuten unterbrochen werden. In der 55. Minute wurde ein weiteres Bengalisches Feuer abgebrannt. Für besagte Vorkommnisse gab es eine Geldstrafe von 46.500 Euro.
Kurz vor Anpfiff der Bundesligapartie beim 1. FC Heidenheim am 1. Dezember 2024 zündeten Frankfurter Zuschauer fünf Bengalische Feuer. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um gut eineinhalb Minuten. Dafür gab es eine Geldstrafe in Höhe von 6250 Euro.
Alle Urteile rechtskräftig
Zu Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels bei RB Leipzig am 3. Dezember 2024 brannten Frankfurter Anhänger ebenfalls ein Bengalisches Feuer ab. Das hatte eine Geldstrafe von 1000 Euro zur Folge.
Im Laufe der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 21. Dezember 2024 warfen Frankfurter Zuschauer mindestens zwei Feuerzeuge und einen Plastikbecher in Richtung Spielfeld. Hierfür gab es eine Strafe von 3000 Euro.
Darüber hinaus zündeten Frankfurter Zuschauer vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei der TSG Hoffenheim am 26. Januar 2025 mindestens zehn Rauchtöpfe und 25 Bengalische Feuer. Die Strafe hierfür: 35.000 Euro.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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