DFB-Sportgericht
123.180 Euro Geldstrafe für Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 123.180 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 41.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Zweitligaspiels bei Hertha BSC am 25. Januar 2025 zündeten Hamburger Zuschauer insgesamt 24 Bengalische Feuer. Hierfür beträgt die Strafe 14.400 Euro.
Zudem brannten HSV-Anhänger vor dem Zweitligaspiel beim SC Preußen Münster am 7. Februar 2025 acht Bengalische Feuer ab und schossen einen Knallkörper ab, der über dem Spielfeld explodierte. Dafür gab es eine Strafe von 6300 Euro.
Darüber hinaus zündeten Hamburger Zuschauer in der 61. Minute des Zweitligaspiels beim FC Schalke 04 am 19. April 2025 zwölf Rauchtöpfe sowie 45 Blinker und schossen drei Feuerwerksbatterien ab. Daraufhin musste die Partie für vier Minuten unterbrochen werden. Außerdem brannten HSV-Anhänger während des Spiels 21 Bengalische Feuer ab. Hierfür beträgt die Strafe 102.480 Euro.
Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

198.400 Euro Geldstrafe für Hannover 96
Das DFB-Sportgericht belegt Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 198.400 Euro.

159.500 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das Sportgericht des DFB hat den 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 159.500 Euro belegt.

20.000 Euro Geldstrafe für den FC Bayern München
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.