DFB-Sportgericht
123.180 Euro Geldstrafe für Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 123.180 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 41.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Zweitligaspiels bei Hertha BSC am 25. Januar 2025 zündeten Hamburger Zuschauer insgesamt 24 Bengalische Feuer. Hierfür beträgt die Strafe 14.400 Euro.
Zudem brannten HSV-Anhänger vor dem Zweitligaspiel beim SC Preußen Münster am 7. Februar 2025 acht Bengalische Feuer ab und schossen einen Knallkörper ab, der über dem Spielfeld explodierte. Dafür gab es eine Strafe von 6300 Euro.
Darüber hinaus zündeten Hamburger Zuschauer in der 61. Minute des Zweitligaspiels beim FC Schalke 04 am 19. April 2025 zwölf Rauchtöpfe sowie 45 Blinker und schossen drei Feuerwerksbatterien ab. Daraufhin musste die Partie für vier Minuten unterbrochen werden. Außerdem brannten HSV-Anhänger während des Spiels 21 Bengalische Feuer ab. Hierfür beträgt die Strafe 102.480 Euro.
Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

44.400 Euro Geldstrafe für Greuther Fürth
Das DFB-Sportgericht belegt den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 44.400 Euro.

Zwei Spiele Sperre für Hamburgs Schulz
Das DFB-Sportgericht belegt Victoria Schulz vom Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Herthas Kownacki
Das DFB-Sportgericht belegt Dawid Kownacki von Hertha BSC im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.