DFB-Sportgericht
104.000 Euro Geldstrafe für VfB Stuttgart
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 104.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 34.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2025 nachzuweisen wäre.
Vor, während und nach dem DFB-Pokalspiel beim SC Preußen Münster am 27. August 2024 zündeten Stuttgarter Zuschauer annähernd 85 pyrotechnische Gegenstände. Der Anpfiff verzögerte sich durch die starke Rauchentwicklung um mehr als dreieinhalb Minuten.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: DFB
Zwei Spiele Sperre und Geldstrafe für Sandhausens Halimi
Das DFB-Sportgericht belegt Besar Halimi vom Drittligisten SV Sandhausen wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga und einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro.
Drei Pokalspiele Sperre gegen Herthas Zeefuik
Das Sportgericht des DFB hat Deyovaisio Zeefuik von Hertha BSC im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei DFB-Pokalspielen belegt.
DFB-Sportgericht bestätigt Beermann-Sperre
Das DFB-Sportgericht hat in mündlicher Verhandlung den Einspruch des Spielers Timo Beermann vom VfL Osnabrück gegen die verhängte Sperre von drei Meisterschaftsspielen zurückgewiesen. Damit folgte das Gremium dem vorangegangenen Einzelrichterurteil.