DFB-Sportgericht
101.000 Euro Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit vier Geldstrafen in Gesamthöhe von 101.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 33.600 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2025 nachzuweisen wäre.
Während des Bundesligaspiels beim FC Augsburg am 4. Oktober 2024 brannten Mönchengladbacher Zuschauer zehn Bengalische Feuer ab. Hierfür beträgt die Geldstrafe 10.000 Euro.
Auch während der Bundesligabegegnung beim 1. FSV Mainz 05 am 25. Oktober 2024 zündeten Mönchengladbacher Zuschauer vier Bengalische Feuer. Die Geldstrafe hierfür beträgt 4000 Euro.
Außerdem brannten Mönchengladbacher Anhänger vor und während der DFB-Pokalpartie bei Eintracht Frankfurt am 30. Oktober 2024 27 Bengalische Feuer ab. Die Geldstrafe dafür beläuft sich auf 27.000 Euro.
Des Weiteren entzündeten Mönchengladbacher Anhänger vor dem Bundesligaspiel gegen Borussia Dortmund am 7. Dezember 2024 mindestens 60 Stroboskope. Hierfür beträgt die Geldstrafe 60.000 Euro.
Der Verein hat den vier Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

DFB-Sportgericht entscheidet über Einsprüche von Bayern und Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat über die Einsprüche wegen der pyrotechnischen Vorfälle im Rahmen des DFB-Pokalendspiel entschieden. Der VfB Stuttgart wurde mit einer Geldstrafe von 200.000 Euro belegt, der FC Bayern mit 170.000 Euro.

Ein Spiel Sperre für Paderborns U 23-Spieler Pruhs
Florian Pruhs vom Regionalligisten SC Paderborn U23 wurde nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens vom Sportgericht mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel in der Regionalliga West belegt.

Zwei Spiele Sperre für Kölns Palm
Das DFB-Sportgericht hat Leni Palm vom Frauen-Zweitligisten 1. FC Köln II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens für zwei Spiele der 2. Frauen-Bundesliga gesperrt.