DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT
95 c) Verstöße gegen Auflagen, Bedingungen oder andere Zulas- sungsvoraussetzungen können, auch nebeneinander, geahn- det werden mit – einer Verwarnung, – einer Geldstrafe bis zu € 20.000,00, – einer Aberkennung von Punkten, – der Androhung des Widerrufs oder – dem Widerruf der Zulassung. § 54 Erlöschen, Entziehung und Verzicht auf die Zulassung 1. Die Zulassung erlischt ohne vorherige Ankündigung a) mit Ablauf des Spieljahres, für das sie erteilt ist; b) mit Auflösung der Futsal-Bundesliga. 2. Die Zulassung kann entzogen werden, wenn eine Voraussetzung für ihre Erteilung weggefallen ist. Ist einem Verein die Zulassung entzogen worden, so scheidet er erst am Ende des Spieljahres aus der Futsal-Bundesliga aus. 3. Hat ein Verein die Zulassung erhalten, ist er verpflichtet, am Spielbetrieb der betreffenden Saison teilzunehmen; ein Verzicht auf die Zulassung ist nicht möglich. § 55 Spielleitung 1. Die Spielleitung der Futsal-Bundesliga wird vom DFB-Spiel- ausschuss wahrgenommen. 2. Zur Ausübung der Spielleitung in der Futsal-Bundesliga bedient sich der DFB-Spielausschuss eines Spielleiters. Der Spielleiter ist insbesondere zuständig für: a) die Aufstellung der Terminliste und evtl. Änderungen, b) die Führung der offiziellen Tabelle, c) die Entsendung von Spielbeobachtern, d) die Anforderung von Schiedsrichtern für die Spiele der Futsal- Bundesliga, e) für die Entscheidungen über den Wechsel der Platzanlage, f) für die Verlegung von Meisterschaftsspielen.
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