DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

84 § 15 Reamateurisierung eines Nicht-Amateurs, der von einem der FIFA angeschlossenen Nationalverband freigegeben wird, als Amateur [Nrn. 1. - 2. unverändert] 3. Der Wechsel eines Nicht-Amateurs, der von einem der FIFA ange- schlossenen Nationalverband freigegeben wird, zu einem Verein als Amateur kann grundsätzlich nur in zwei Wechselperioden stattfinden: 3.1. Vom 1.7. bis zum 31.8. 30.9. (Wechselperiode I). 3.2. Vom 1.1. bis zum 31.1. (Wechselperiode II). 4. Bei einem Wechsel eines Nicht-Amateurs gemäß Artikel 3, Absatz 1 des FIFA-Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern, dessen Vertrag beim Verein des abgebenden Nationalverbandes beendet und der für den DFB freigegeben ist, kann in der Zeit vom 1.7. bis 31.8. 30.9. (Wechselperiode I) und in der Zeit vom 1.1. bis 31.1. (Wechselperiode II) eine Spielerlaubnis als Amateur erst nach Ablauf einer Wartezeit von 30 Tagen erteilt werden. Die Frist läuft von dem Tag, an dem der Spieler sein letztes Spiel als Nicht-Amateur bestritten hat (Artikel 3 des FIFA-Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern). Als Tag des letzten Spiels gilt das auf dem Internationalen Freigabeschein ausgewiesene Datum der Freigabe, es sei denn, es ist vom abgebenden Nationalverband ein früheres Spieldatum bestätigt. 4.1. Die Beurteilung, in welche der beiden Wechselperioden ein Vereinswechsel fällt, richtet sich nach dem Tag des Eingangs des Spielerlaubnisantrags beim zuständigen Mitgliedsverband des DFB. Bis zum 31.8. 30.9. oder zum 31.1. muss zudem die Beendigung des Vertrags als Nicht-Amateur nachgewiesen werden. Als Tag der Vertragsbeendigung gilt das auf dem Internationalen Freigabeschein ausgewiesene Datum der Freiga- be, es sei denn, es ist vom abgebenden Nationalverband ein früheres Datum für die Vertragsbeendigung bestätigt. [Nrn. 5. - 6. unverändert]

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