DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

85 § 16 Verpflichtung eines Nicht-Amateurs, der von einem der FIFA angeschlossenen Verband freigegeben wird, als Vertragsspieler 1. Einem Nicht-Amateur, der von einem der FIFA angeschlossenen Nationalverband freigegeben wird, kann bei einer Verpflichtung als Vertragsspieler in der Zeit vom 1.7. bis 31.8 30.9. (Wechselperiode I) und in der Zeit vom 1.1. bis 31.1. (Wechselperiode II) eine Spiel- erlaubnis mit sofortiger Wirkung durch den zuständigen Mitglieds- verband des DFB unter nachstehenden Voraussetzungen erteilt werden: [Nrn. 1.1 – 1.3 unverändert] 1.4. Der Spielerlaubnisantrag muss in der Zeit vom 1.7. bis 31.8. 30.9. oder in der Zeit vom 1.1. bis 31.1. beim zuständigen Mitglieds- verband des DFB eingegangen sein. Bis zum 31.8. 30.9. oder 31.1. muss zudem die Beendigung des Vertrags als Nicht-Amateur nachgewiesen werden. Als Tag der Vertragsbeendigung gilt das auf dem Internationalen Freigabeschein ausgewiesene Datum der Freigabe, es sei denn, der abgebende Nationalverband bestätigt ein früheres Datum für die Vertragsbeendigung. [Nr. 1.5 unverändert] [Nrn. 2. – 3. unverändert] [§§ 17 – 24 unverändert] § 25 Spielbetrieb [Nrn. 1. – 2. unverändert] 3. Eine Futsal-Spielerlaubnis ist verpflichtend für die Teilnahme an der Deutschen Futsal-Meisterschaft der Herren, die Futsal-Bundesliga und für den in Ligen organisierten Spielbetrieb auf Regional- oder Landesverbandsebene. 4. Der DFB und die Mitgliedsverbände , letztere für Spielklassen unterhalb der obersten Spielklasse auf Landesverbandsebene, können von Nr. 2. abweichende Bestimmungen für den sonstigen Futsal-Spielbetrieb erlassen. In diesem Fall kann ein Spieler für seinen Feldfußball-Verein, in dem er eine Spielerlaubnis für den Feldfußball besitzt, auch an Futsal-Spielen teilnehmen. Die Teil- nahme ist nicht gestattet, wenn der Spieler eine Futsal-Spiel- erlaubnis für einen anderen Verein besitzt. [Nr. 5. unverändert] [§§ 26 – 48 unverändert]

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